Der Beirat hat die Aufgabe, im Zusammenwirken von Bezirksverwaltung, betroffenen Trägern und der Vertretung des Behindertenbeirats Initiativen und Vorschläge zu erarbeiten, um das Bundesteilhabegesetz für Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen und Einschränkungen im Stadtbezirk wirksam umzusetzen.
Bei der Durchsetzung von Grundsätze und Richtlinien, die im Besonderen im SGB IX ihren Niederschlag finden, ist bei der Umsetzung in die Praxis der bezirklichen Sozialämter in Abstimmung mit den diese Arbeit leistenden freien Trägern noch vieles anzuregen und durchzusetzen“, beschreibt Joachim Krüger die anlaufende Beiratsarbeit.